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Der Wettbewerb

Willkommen in der Genusslandschaft Vorderpfalz



Die Genusslandschaft Vorderpfalz

Hier wird geschlemmt und geschmaust. Und das aus Tradition. Von deftiger Hausmannskost bis zur Gourmetküche – in Straussenwirtschaften, Gasthäusern, Cafés und gehobenen Restaurants werden vielfältigste Gaumenfreuden aufgetischt. Aus regionalen Zutaten, immer frisch und saisonal, oftmals direkt aus dem hauseigenen Gemüsegarten werden hier kulinarische Leckerbissen zubereitet. Immer mit der Prise feinen Geschmacks und einer großen Portion Leidenschaft der Köche und Gastronomen.
Damit Einheimische wie auch Besucher die schmackhaftesten Orte in der Vorderpfalz entdecken können, bietet „Genuss vor der Pfalz“ eine Navigationshilfe in der Genusslandschaft Vorderpfalz.

Wir, die Ausrichter dieses überkommunalen Gastronomiewettbewerbs, der Rhein-Pfalz-Kreis und die drei Städte Frankenthal, Ludwigshafen und Speyer, freuen uns auf eine rege Wettbewerbsteilnahme unserer vorderpfälzischen Gastronomen, und darauf, Sie schon bald in der Genusslandschaft Vorderpfalz zu verköstigen – auf dass kein Magen hungrig bleibt!


Eine exklusive Auszeichnung –
das Gütesiegel „Genuss vor der Pfalz“

Nirgendwo sonst als in der sonnenverwöhnten Vorderpfälzer Tiefebene kommen die Zutaten frischer auf den Tisch. Diesem klimabedingten Vorzug, der viele laue Abende im Freien verspricht, trägt der Gastronomiewettbewerb „Genuss vor der Pfalz“ Rechnung. Belohnt werden herausragende Leistungen der Gastlichkeit und die Qualität des vielfältigen gastronomischen Angebots. Da ist für jeden Geschmack etwas dabei.

Ausgezeichnete Gastronomiebetriebe, die unsere Bewertungskriterien erfüllen, werden von uns nicht nur mit einer Urkunde und einer Plakette ausgestattet, sondern auch auf dieser Internetseite und in einem gedruckten Gastronomieführer aufgeführt. Basis der Auszeichnung sind verbindliche Standards, die alle vier Jahre überprüft werden. Durch diese gemeinsamen Maßstäbe verleiht das vorderpfälzische Gütesiegel „Genuss vor der Pfalz“ absoluter Frische, höchster Qualität und einzigartiger Gastlichkeit wirkungsvollen Ausdruck.


Die Bewertungskriterien

  1. Äußerer Eindruck

    Bewertet werden das saubere und stilgerechte Aussehen, insbesondere der Eingang, der Außenputz oder der Fassadenanstrich, das Gasthausschild, die Beleuchtung und die gärtnerische Anlage. Die Speisekarte im Außenbereich sollte ein gutes Erscheinungsbild haben und beleuchtet sein. Bei ihrer Gestaltung sollen auch die Aktualität, die Angabe der Öffnungszeiten sowie ein Hinweis auf eine Gaststätte an Ruhetagen berücksichtigt sein.

    Abstellmöglichkeiten für Kraftfahrzeuge und Fahrräder müssen in ausreichender Zahl am Haus oder in seiner Nähe vorhanden sein. Abstellplätze und Verbindungswege zum Eingang des Betriebes sollen gut begehbar und verkehrssicher sein.

  2. Gasträume

    Die Gasträume sollen einladend, behaglich und zweckmäßig ausgestattet sein und eine freundliche Atmosphäre ausstrahlen. Bei der Ausgestaltung der Räume sind Möblierung, Wandgestaltung, Beleuchtung, Blumen und Bilder harmonisch aufeinander abzustimmen.

    Die Dekoration soll stimmig und ansprechend sein.

    Die Tischdekoration soll kreativ und aus frischen und natürlichen Materialien hergestellt sein.

    Der gastronomische Betrieb ist keine „Spielhalle“. Mit Rücksicht auf den Gast sollen deshalb Spielautomaten jeder Art nicht im Hauptgastraum aufgestellt werden.

    Die Gasträume sollen mit einer guten Be- und Entlüftung versehen sein. Auf ausrei¬chende Garderobeablagen ist zu achten.

    Im Eingangsbereich oder im Gastraum sollen Informationen zum touristischen Angebot der Region ausliegen (Infoecke, Tisch mit Infomaterial).

    Die Beachtung des Nichtraucherschutzgesetzes ist Grundvoraussetzung.

  3. Sauberkeit, Ordnung, Hygiene

    Die Theke und Schankanlagen müssen sich in einem einwandfreien, sauberen Zustand befinden und den hygienischen Erfordernissen genügen (Ausschlusskriterium).

    Getränkekeller und Lagerräume sollen zweckentsprechend sauber und übersichtlich geordnet sein. Bier- und Weinkeller dürfen nicht als Speisekühlräume genutzt werden. Alle Lagerräume müssen den geltenden hygienischen Erfordernissen entsprechen. Eine Trennung in reine und unreine Bereiche ist erforderlich (Ausschlusskriterium).

  4. Speise- und Getränkeangebot

    Speise- und Getränkekarten sind die Visitenkarten eines Hauses. Sie sollen sich durch Originalität, eine gute Gestaltung und Übersichtlichkeit das Angebot regionaler Produkte sowie tagesaktueller Angebote auszeichnen.

    Eine übersichtliche Einteilung des Speise- und Getränkeangebots soll die Speise- und Ge-tränkekarte auszeichnen. Bei der Getränkekarte ist die Angabe der genauen Ausschankmengen und die exakte Getränkebezeichnung (wie beispielsweise „Pils“ und „Export“ bei Bier oder „Jahrgang“ und „Lage“ beim Wein) unerlässlich.

    Es wäre schön, wenn beim Einsatz von zentralen Zutaten aus regionalen Erzeugnissen (wie Fleisch, Gemüse oder Obst) ein Verweis auf den Erzeugerbetrieb, beispielsweise am Gericht oder in einer Fußnote, auf der Karte zu finden wäre.

    Tagesaktuelle Angebote sowie die Verwendung regionaler Produkte werden positiv bewertet.

    Eine qualitätsorientierte Getränkeauswahl ist Bedingung für eine positive Bewertung.

  5. Regionale Produkte

    Zu beachten sind regionale Angebote von Gemüse, Salat sowie Wild u. Fleisch.

  6. Küche

    Die Küchenleistung wird in erster Linie nach dem Angebot beurteilt. Sie ist ein entscheidender Werbefaktor.

    Der Zustand und die Ausstattung der Küche, insbesondere die Sauberkeit, sind für jeden Betrieb von ausschlaggebender Bedeutung (Ausschlusskriterium).

    Teilnehmer des Wettbewerbs erklären sich bereit, mindestens einem Mitglied der Jury den Zugang zur Küche zu gewähren. Dieses Jurymitglied ist gerne bereit, die nach der Lebensmittelhygieneverordnung dafür vorgeschriebene Kleidung (Kopfbedeckung und Schutzbekleidung) anzuziehen. Die dafür notwendige Schutzbekleidung wird mitgebracht.

    Die Größe und technische Ausstattung einer Küche soll sich an der Restaurantkapazität und dem Angebot orientieren.

  7. Toiletten

    Toiletten müssen in ausreichender Zahl vorhanden und gut erreichbar sein. Sie haben den Vorschriften des Gaststättengesetzes und der Hygiene zu genügen. Sie sollen einen positiven Eindruck vermitteln (Ausschlusskriterium).

  8. Wirt(in) und Mitarbeiter(innen)

    Wirt(in) und Mitarbeiter(innen) sollen sich durch ein gepflegtes Äußeres auszeichnen. Sie sollen gastgerecht beraten, bedienen und betreuen. Den Gast beeindrucken besonders herzliche Aufnahme, Freundlichkeit, Höflichkeit und Fachkompetenz.

    Die Mitarbeiter(innen) sollen den Gast auf Anfrage über die Herkunft der eingesetzten regionalen Erzeugnisse informieren können.

  9. Besonderheiten

    Besonderheiten tragen zu einer positiven Gesamtbewertung bei:
    • Parkplatzmöglichkeiten
    • WLAN-Hotspot für Kunden/Gäste
    • 4 Aktionen pro Jahr / 4x wechselnde Karte
    • Service für Hundehalter (Wassernapf)
    • Familien/Kinderfreundlichkeit (Speisekarte, Spielangebote, Wickeltisch, Kinderhochstuhl)
    • Gartenwirtschaft
    • Radfahrerfreundlichkeit (z.B. Abstellmöglichkeiten für Fahrräder, Bett&Bike-Betrieb)
    • berufsrelevante Auszeichnungen
    • mind. 3 typische Pfälzer Gerichte
    • mind. 3 Pfälzer Weine
    • gutes Preis-Leistungs-Verhältnis
    • Maßnahmen zum Qualitätsmanagement
    • Vegetarische Speisen/Vollwertkost
    • Speisenangebote für Allergiker
    • Barrierefreiheit
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